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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02 WA   

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https://dejure.org/2005,96594
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02 WA (https://dejure.org/2005,96594)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.04.2005 - L 1 RA 92/02 WA (https://dejure.org/2005,96594)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. April 2005 - L 1 RA 92/02 WA (https://dejure.org/2005,96594)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Der Vorprozess, der um die zusätzliche Berücksichtigung des Zeitraumes vom 1. September bis zum 31. Dezember 1954 als Beitragszeit im Versicherungsverlauf des Klägers und daraus folgend um die Zahlung höherer Regelaltersrente für die Zeit ab dem 30. Januar 1990 geführt worden war, ist durch die Urteile des Sozialgerichts (SG) Hildesheim vom 17. August 1999 (Az: S 14 RA 145/98) und des erkennenden Senats vom 21. Februar 2002 (Az: L 1 RA 196/99) sowie den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Juni 2002 (Az: B 4 RA 68/02 B: Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 21. Februar 2002 als unzulässig) rechtskräftig abgeschlossen worden.

    das Urteil vom 21. Februar 2002 zum Vorprozess L 1 RA 196/99 aufzuheben und unter Wiederaufnahme des Verfahrens in der Hauptsache neu zu verhandeln.

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in die Abschnitte 1. Prüfung der Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage, wozu insbesondere die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes gehört, 2. Prüfung von Amts wegen, ob der behauptete Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorliegt und 3. neue Verhandlung und Entscheidung über den früheren Rechtsstreit, wobei das Gericht in den jeweils folgenden Prüfungsabschnitt erst eintreten darf, wenn die Anforderungen des vorhergehenden Abschnitts erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 10. September 1997, Az: 9 RV 2/96; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 1998, Az: L 16 RJ 567/97).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 4 RA 68/02

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Der Vorprozess, der um die zusätzliche Berücksichtigung des Zeitraumes vom 1. September bis zum 31. Dezember 1954 als Beitragszeit im Versicherungsverlauf des Klägers und daraus folgend um die Zahlung höherer Regelaltersrente für die Zeit ab dem 30. Januar 1990 geführt worden war, ist durch die Urteile des Sozialgerichts (SG) Hildesheim vom 17. August 1999 (Az: S 14 RA 145/98) und des erkennenden Senats vom 21. Februar 2002 (Az: L 1 RA 196/99) sowie den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Juni 2002 (Az: B 4 RA 68/02 B: Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 21. Februar 2002 als unzulässig) rechtskräftig abgeschlossen worden.
  • LSG Bayern, 21.01.1998 - L 16 RJ 567/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in die Abschnitte 1. Prüfung der Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage, wozu insbesondere die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes gehört, 2. Prüfung von Amts wegen, ob der behauptete Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorliegt und 3. neue Verhandlung und Entscheidung über den früheren Rechtsstreit, wobei das Gericht in den jeweils folgenden Prüfungsabschnitt erst eintreten darf, wenn die Anforderungen des vorhergehenden Abschnitts erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 10. September 1997, Az: 9 RV 2/96; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 1998, Az: L 16 RJ 567/97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 14 U 247/11
    Erst wenn diese beiden Voraussetzungen mit einem Ergebnis im Sinne des Wiederaufnahmeklägers bestehen, ist neu über den früheren Rechtsstreit zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. zu dieser Prüfungsabfolge BSG - Urteil vom 10. September 1997 - 9 RV 2/96 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2005 - L 1 RA 92/02 WA - Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 1998 - L 16 RJ 567/97 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05
    Erst wenn diese beiden Voraussetzungen mit einem Ergebnis im Sinne des Wiederaufnahmeklägers bestehen, ist neu über den früheren Rechtsstreit zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. zu dieser Prüfungsabfolge BSG - Urteil vom 10. September 1997, Az.: 9 RV 2/96; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 1998, Az.: L 16 RJ 567/97 sowie Beschluss des Senats vom 04. April 2005, Az.: L 1 RA 92/02 WA).
  • SG Osnabrück, 12.07.2004 - S 8 U 26/00
    Außer der Prozessakten haben die den Kläger betreffenden BK-Akten der Beklagten sowie die Vorprozessakten des Sozialgerichts Osnabrück mit den Aktenzeichen S 1 RA 46/02, S 1 RA 85/00, S 1 RA 92/02, S 13 KR 10/02, S 2 SB 286/97 und S 9 SB 283/02.
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